AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

Aufträge werden auf der Grundlage der "Allgemeinen technischen Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) Teil B und C, durchgeführt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

II. Angebot und Abrechnung

Die eingesetzten Preise gelten für die im Angebot beschriebenen Leistungen, einschließlich der Nebenleistungen nach der VOB Teil C. Die Abrechnung erfolgt nach den ausgeführten Leistungen zu den vereinbarten Einheitspreisen bzw. nach Aufmaß, falls Einheitspreise nicht vereinbart sind. In jedem Fall ist in den Preisen die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Dem Angebot liegt der z. Z. gültige Tariflohn zuzüglich außertariflicher Zulagen zugrunde. Tritt mit Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss eine tarifliche Lohnerhöhung ein, werden die Lohnmehrkosten besonders nachgewiesen und zuzüglich der lohngebundenen Kosten in Rechnung gestellt. Das Angebot mit all seinen Bestandteilen bleibt geistiges Eigentum des Anbietenden. Eine Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Das Angebot selbst ist kostenlos und bei Nicht Zustandekommen eines Werkvertrages zurückzugeben. Ferner ist der Anbieter dann berechtigt, für Aufmaß, Massenberechnung und Entwürfe die Selbstkosten zu berechnen.

III. Änderung der Ausführung
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Auftragnehmer übernommene Arbeiten ohne Unterbrechung, Verzögerung und Behinderung durchgeführt werden können. Etwaige Verzögerungen oder Behinderungen, hervorgerufen durch den Auftraggeber oder solche, für die der Auftragnehmer nicht einzustehen hat, gehen hinsichtlich zusätzlicher Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

IV. Kündigung

Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen: a) wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt, und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, seine Leistung fach- und/oder fristgemäß auszuführen. b) wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung oder Zahlung gesetzt hat. Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen bzw. nach Aufmaß abzunehmen. Außerdem hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, hinsichtlich der nicht zur Durchführung gelangten Arbeiten eine Zahlung von 23,5 % der restlichen Auftragssumme zu verlangen.

V. Abnahme

Verlangt der Auftragnehmer schriftlich die Abnahme der Leistung oder einer in sich geschlossenen Teilleistung, so ist diese unverzüglich durchzuführen. Wird vom Auftraggeber keine Abnahme verlangt, so ist die erbrachte Leistung binnen 3 Tagen nach schriftlicher oder mündlicher Mitteilung über ihre Fertigstellung als abgenommen anzusehen. Hat der Auftraggeber die eine Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt.

VI. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass alle von ihm ausgeführten Bauleistungen, die nach VOB zugesicherten Eigenschaften haben. Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibungen oder auf Anordnung des Auftraggebers, auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe, oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmens zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung dieser Mängel frei, wenn er dem Auftraggeber seine Bedenken schriftlich oder mündlich angezeigt hat. Von der Gewährleistung ausgeschlossen bleiben Mängel und Schäden, deren Ursachen in den Risikobereich des Auftraggebers fallen, wie z.B. Beschädigungen durch dritte Hand, Baufeuchtigkeit, Witterungseinflüsse durch Risse in den Untergründen, durch arbeitende Unterkonstruktionen, anstrichfeindliche Konstruktionen, fehlender Dämmung, Zwangs Be- und Entlüftungen usw. Die Verjährungsfrist (beginnt immer nach Fertigstellung)und beträgt

a) für Arbeiten an beweglichen Sachen und Teilen (z.B. Türen, Fenster, Schränke): 6 Monate
b) für Arbeiten an Alt- und Umbauten (Instandsetzung): 1 Jahr
c) für Arbeiten an Neubauten: 2 Jahre
d) für Reparaturarbeiten: 6 Monate

VII. Zahlungen

Abschlagszahlungen sind in den vereinbarten Abständen in Höhe von 90 % der nachgewiesenen Arbeiten binnen 6 Werktage zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist ohne Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Skontoabzüge von Rechnungen sind unzulässig. Beanstandungen der Rechnung können nur innerhalb von 12 Werktagen nach Rechnungserhalt geltend gemacht werden. Nach erfolgter Mahnung mit Nachfristsetzung werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig, wenn nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber erkennt hiermit die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen mit der Auftragserteilung voll an.

Thorsten Höling Malermeister
Tel. 0407018807
Mobil 0171210582
E-Mail Info(at)malermeister-hoeling(punkt)de

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Malermeister Thorsten Höling  • Moorburger - Kirchdeich 55   •  21079 Hamburg
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